Rechtsprechung
BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 02.02.2009 - S 10 SB 4650/09
- LSG Baden-Württemberg, 19.01.2011 - L 3 SB 938/10
- BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66
Einheitliches Grundrecht
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG;… vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (…BVerfGE, aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274; 42, 364, 368), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (vgl BVerfGE 86, 133, 146).
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
3 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Sie übersieht dabei, dass es kein Gehörsverstoß ist, wenn das Gericht ein Vorbringen aus Gründen des materiellen oder formellen Rechts unberücksichtigt lässt (vgl BVerfGE 21, 191, 194).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (…BVerfGE, aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274; 42, 364, 368), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (vgl BVerfGE 86, 133, 146). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG;… vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Art. 103 Abs. 1 GG schützt insoweit nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG;… vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93
Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Sie soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen mit einbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86
Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Art. 103 Abs. 1 GG schützt insoweit nicht davor, dass ein Gericht die Rechtsansicht eines Beteiligten nicht teilt (vgl BVerfGE 64, 1, 12; 76, 93, 98). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BSG, 26.05.2011 - B 9 SB 13/11 B
Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (…BVerfGE, aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nicht vorgetragen behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274; 42, 364, 368), oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (vgl BVerfGE 86, 133, 146). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …